Kosten unserer Leistungen

Die Kosten unserer Leistungen sind naturgemäß von verschiedenen Faktoren abhängig:
  • Art und Umfang der in Anspruch genommenen Dienstleistung
  • Qualifikation und Erfahrung der gestellten Betreuungskraft
  • Vertragsmodell für die Bereitstellung einer Betreuungskraft
  • Höhe der anfallenden Steuern und Sozialabgaben
Im folgenden informieren wir Sie darüber, mit welchen Kosten Sie rechnen können, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten möchten. An dieser Stelle kann es sich allerdings nur um orientierende Größen handeln; die exakten Kosten sind Folge der Bedarfsanalyse und eines entsprechenden Angebots. Unabhängig davon können wir Ihnen jedoch versichern, dass wir bei der Erstellung des Angebots nach Wegen suchen werden, die finanzielle Belastung für den Seniorenhaushalt möglichst gering zu halten.
Wenn wir €-Werte nennen, so sind das Brutto-Werte (vor Abzug etwaiger Leistungen der Pflegekasse oder Entlastungen im Rahmen der Einkommensteuer; diese Abzüge sind abhängig von den persönlichen Umständen des zu betreuenden Senioren und abhängig davon, für welche übrigen Leistungen außerdem Entlastung beantragt und gewährt wird).
Wenn Sie einen Kostenvergleich mit anderen Angeboten anstellen, dann beachten Sie bitte folgendes:
  • Sind Art, Umfang und Qualität der Leistungen vergleichbar?
  • Sind sämtliche Kosten offengelegt und im Kostenvergleich berücksichtigt?
  • Handelt es sich bei den angegebenen Kosten um Kosten vor oder nach Abzug möglicher finanzieller Entlastungen durch Dritte (nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch zu nehmende Leistungen der Pflegekasse / Entlastungen bei der Einkommensteuer)?
  • Arbeitet die Betreuungskraft in einem legalen Beschäftigungsverhältnis oder nicht (Schwarzarbeit)?
  • Wird die Betreuungskraft für ihre Leistung rechtmäßig und angemessen vergütet oder nicht (kein Mindestlohn, Ausbeutung)?
  • Bei Beschäftigung von Selbständigen: Ist die Betreuungskraft als Selbständiger angemeldet und werden alle erforderlichen Steuern und Abgaben abgeführt oder nicht (Schwarzarbeit) und hat die Betreuungskraft noch andere Auftraggeber oder nicht (Gefahr der Scheinselbständigkeit)?
Auch wenn die letzten Punkte für Sie im konkreten Fall nicht immer zweifelsfrei zu überprüfen sind, so können entsprechende Nachfragen dennoch hilfreich sein und Ärger vermeiden.
Wir versichern Ihnen bereits heute: bei uns sind Sie immer auf der sicheren Seite!

Kosten einer 24 Stunden-Betreuung

Im Rahmen einer Rund um die Uhr-Betreuung ist der Einsatz polnischer Betreuungskräfte im Normalfall die kostengünstigste Lösung.
Kostenbestimmende Faktoren sind in diesem Fall:
  • Qualifikation der Betreuungskraft.
  • Spektrum und Schwierigkeitsgrad der zu übernehmenden Aufgaben.
  • Pflegeaufwand für die zu betreuende Person.
  • Umfang der Nacht- und Feiertagsdienste.
  • Anzahl der zu betreuenden Senioren (einer oder zwei).
Unser Angebot und unsere Abrechnung zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
  • Bedarfsanalyse, Beratung und Angebotserstellung sind für Sie selbstverständlich kostenfrei.
  • Die Abrechnung erfolgt tagesgenau auf Basis von Tagessätzen; der zugrunde liegende Dienstleistungsvertrag mit ProSanitas24 ist kurzfristig kündbar mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende. 
  • Da ProSanitas24 auf die Einschaltung von Vermittlungsagenturen verzichtet, fällt keine weiter zu berechnende Vermittlungsprovision an. Sie haben dadurch einen Kostenvorteil.
  • Die Kosten der An- und Abreise Ihrer Betreuungskraft werden nicht separat in Rechnung gestellt; dies gilt auch für den periodischen Wechsel (aus rechtlichen und persönlichen Gründen etwa alle 2-3 Monate). Es entsteht Ihnen auch kein Aufwand für den Transfer der Betreuungskraft zwischen Bahnhof und Ihrer Wohnung, da wir diese Aufgabe übernehmen und die Betreuungskraft persönlich zu Ihnen bringen und dort wieder abholen. 
  • Kost und Logis für die Betreuungskraft werden von Ihnen übernommen. Dies sind die einzigen Kosten, die Ihnen im Rahmen einer 24 Stunden-Betreuung neben den Tagessätzen entstehen. Sofern Sie kein separates Zimmer in der Nachbarschaft anmieten oder dem Mieter einer Einliegerwohnung kündigen müssen, sind die Kosten für freie Logis der Betreuungskraft zu vernachlässigen; als Orientierungsgröße für die aufzuwendenden Mittel für freie Kost kann ein Wert von ca. 50 € pro Woche und Kopf zugrunde gelegt werden (das liegt etwas über dem Teilbetrag für Ernährung des Regelsatzes 2023 für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger = Empfänger von Bürgergeld).
  • Der Tagessatz wird vorab vertraglich vereinbart. Dieser ist abhängig vom erforderlichem Aufwand und von der gewünschten Qualifikation der Betreuungskraft; er beginnt bei 70€. Für die Tätigkeit an den gesetzlichen Feiertagen wird ein Aufschlag berechnet. Für die Betreuung einer zweiten Person fällt je nach zusätzlichem Betreuungsaufwand ein reduzierter Tagessatz an. Diese Werte sind Brutto-Werte (inkl. Umsatzsteuer, vor Abzug etwaiger Leistungen der Pflegekasse oder Entlastungen bei der Einkommensteuer).
  • Sofern möglich und gewünscht, kann der vertraglich vereinbarte Dienstplan einen freien Tag für die Betreuungskraft vorsehen (in der Regel sonntags, gegebenenfalls aber auch an anderen Tagen); für diese Tage wird u.U. ein geringerer Tagessatz berechnet, so dass sich dann die monatlichen Kosten entsprechend reduzieren können.
Kosten einer 24 Stunden-Betreuung mit deutschen Betreuungskräften
Bei Beschäftigung einer deutschen 24 Stunden-Betreuerin ist mit deutlich höheren Kosten zu rechnen als im vorgenannten Fall. Hier gilt folgendes:
  • Aufgrund der längeren Kündigungsfristen derartiger Beschäftigungsverhältnisse kann die Abrechnung nur auf Monatsbasis erfolgen; die Kündigungsfrist des mit ProSanitas24 abzuschließenden Dienstleistungsvertrags beträgt daher einen Monat zum Monatsende.
  • Kost und Logis werden auch in diesem Fall von Ihnen übernommen.
  • Die Kosten der An- und Abreise werden von uns getragen.
  • Eine Vermittlungsprovision fällt aus den bereits geschilderten Gründen nicht an.
  • Als Anhaltspunkt für Ihre monatlichen Kosten ist in diesem Fall ein Wert ab 3.300€  anzusetzen. Darin schlagen sich das höhere Gehaltsniveau und die höheren Sozialabgaben einer deutschen Mitarbeiterin nieder. Darin noch nicht enthalten sind die Kosten für weitere Betreuungskräfte, die die zeitlich lückenlose Betreuung in Zeiten von Urlaub und Krankheit sowie gesetzlich vorgeschriebener Ruhephasen und Freizeiten der ersten Betreuungskraft gewährleisten. Das Ausmaß dieser Kosten ist vom Einzelfall, insbesondere vom zeitlichen Umfang der erforderlichen Betreuung, abhängig.

Kosten einer Vertretungskraft

Sofern ein pflegender Familienangehöriger oder eine andere Betreuungsperson aus Gründen von Krankheit oder Urlaub von einer 24 Stunden-Betreuung zeitlich befristet vertreten werden soll, gelten die oben getroffenen Aussagen hier analog:
  • Der Einsatz entsandter polnischer Betreuungskräfte ist im Normalfall die kostengünstigste Lösung (Voraussetzung: die Dauer der Vertretung rechtfertigt eine Anreise und Abreise nach/von Deutschland innerhalb einer kurzen Zeitspanne).
  • Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Tagessätzen, die von den o.g. Faktoren abhängig sind.
  • Die Reisekosten sind auch hier im Tagessatz enthalten („all inclusive“); aus diesem Grund ist dieser etwas höher als im Fall einer längerfristigen 24 Stunden-Betreuung, da die Kosten der An- und Abreise auf weniger Tage verteilt und in kürzerer Zeit refinanziert werden müssen.
Sofern die Vertretung aus Gründen der Zweckmäßigkeit von einer ortsansässigen Betreuungskraft übernommen werden soll, sind die Kosten hierfür nicht a priori bestimmbar, weil diese von einer Vielzahl von Faktoren beeinflußt werden: Kosten auf Anfrage.

Kosten einer Hausangestellten

Wenn Sie in Ihrem Haushalt zur Seniorenbetreuung eine Hausangestellte beschäftigen wollen, so sind folgende Kostenfaktoren zu berücksichtigen:
  • Das Gehalt der in Vollzeit oder Teilzeit angestellten Betreuerin
  • Die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialabgaben
  • Die Kosten für eine Ersatzkraft im Urlaubs- oder Krankheitsfall, sofern eine zeitlich lückenlose Betreuung erforderlich ist.
  • Die administrativen Kosten für die Anmeldungen des Haushalts als Arbeitgeber sowie für die laufende Gehaltsabrechnung und –buchhaltung.
Sofern Sie in diesem Zusammenhang auf Leistungen von Prosanitas24 zurückgreifen wollen, so können Sie mit folgenden Beträgen rechnen:
  • Für die Rekrutierung und Vermittlung einer qualifizierten Hausangestellten berechnen wir einen Betrag in Höhe von einem Brutto-Monatsgehalt. Dieser Betrag kann sich verringern oder entfallen, wenn Sie in diesem Zusammenhang auch andere Leistungen von ProSanitas24 in Anspruch nehmen.
  • Wenn Sie die erforderlichen Anmeldungen Ihres Haushalts als Arbeitgeber bei Finanzverwaltung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder die laufende Gehaltsabrechnung uns übertragen („outsourcen“), dann erledigen wir diese Aufgabe für Sie zusammen mit einem unserer spezialisierten Partner zu einem günstigen Preis. Für die Anmeldungen (und Änderungsmeldungen) Ihres Haushalts als Arbeitgeber berechnen wir einmalig 25 €, die monatlichen Gehaltsabrechnungen erledigen wir für Sie zu einem Preis von 15 € pro Monat und Kopf.
  • Wenn Sie eine temporäre Ersatzkraft für Ihre Hausangestellte benötigen, so können wir Ihnen diese zu den oben aufgeführten Konditionen für eine Tagesbetreuung oder als zeitlich befristete 24 Stunden-Betreuung zur Verfügung stellen.
  • Wenn Ihnen der Aufwand für eine eigene Hausangestellte zu hoch ist, verweisen wir auf unser Angebot zur 24 Stunden-Betreuung. Unter Umständen, wenn eine geeignete Betreuungskraft aus Ihrer Nähe rekrutiert werden kann, entfallen demgegenüber die Kosten für Kost und Logis; ob hier Wegekosten zu berechnen sind, ist Verhandlungssache und vom Einzelfall abhängig.

Finanzierungshilfen

Die durch die Betreuung und Pflege im Alter verursachten Kosten können beträchtliche Ausmaße annehmen und die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Haushalts bei fehlender Vorsorge schnell überfordern.

Der Gesetzgeber hat das erkannt und Entlastungsmöglichkeiten in zwei verschiedenen Bereichen grundsätzlich geregelt:

  • Sozialrecht: Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Steuerrecht: Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer
Die entsprechenden Regelungen sind vielfältig und komplex; sie unterliegen zudem häufigen Änderungen. Die Leistungsansprüche und Steuererleichterungen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und vom Einzelfall abhängig. Eine Anfrage bei einem Pflegeberater der Pflegekasse oder bei einem kompetenten Steuerberater ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Pflegegeld
Nach § 37 SGB XI haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 und Pflege im häuslichen Umfeld Anspruch auf Pflegegeld. Dabei handelt es sich um eine steuerfreie Zahlung der Pflegekasse zur Finanzierung der häuslichen Pflege durch eine selbstbeschaffte Pflegekraft. Die Höhe des Pflegegeldes ist gestaffelt nach dem Pflegegrad (siehe nebenstehende Tabelle); es wird nach Antrag und Genehmigung direkt an den Pflegebedürftigen gezahlt (in Einzelfällen auch direkt an die Pflegeperson).
Kombinationsleistung
Sofern ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2-5 Sachleistungen zur häuslichen Pflege in Anspruch nimmt (z.B. Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes), er den ihm zustehenden Höchstbetrag aber nicht komplett ausschöpft, kann er anteilig Pflegegeld erhalten (§ 38 SGB XI). An die Entscheidung, in welchem Verhältnis der Pflegedürftige Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist er 6 Monate gebunden.
Verhinderungspflege
Wird ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2-5 zuhause durch eine Pflegeperson gepflegt und ist diese wegen Krankheit, Urlaub oder ähnlicher Gründe an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 6 Wochen pro Kalenderjahr (§ 39 SGB XI). Der von der Pflegekasse gezahlte Betrag kann bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr betragen, wenn die Ersatzpflege durch Familien-Fremde übernommen wird; der Betrag kann um nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege um bis zu 806 € aufgestockt werden (zusammen dann 2.418 € pro Jahr).
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekassen finanzieren zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Desinfektionsmittel, Masken, Einmalhandschuhe, Schutzbekleidung etc.) monatlich bis zu einem Betrag von 40 Euro (60 Euro ab 01.07.2021) Diese Leistung kann von den Pflegekassen auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekassen können finanzielle Zuschüsse (subsidiär) für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird (Beispiele: barrierefreies Bad, Treppenlifte, Notruf-System etc.) Die Zuschüsse können einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme betragen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Nach § 35a EStG sind haushaltsnahe Dienstleistungen Tätigkeiten, die gewöhnlich Mitglieder eines privaten Haushalts erledigen und für die fremde Dritte oder Dienstleister beschäftigt werden. Hierzu zählen auch Pflege- und Betreuungsleistungen und Tätigkeiten einer Haushaltshilfe. Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können die zu entrichtende Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen auf Antrag um 20%, höchstens um 4.000 € p.a. mindern unter der Voraussetzung, der Steuerpflichtige ist Auftraggeber der Dienstleistung, diese wurde im Haushalt erbracht, es liegt eine Rechnung vor, und diese wurde unbar (durch Überweisung) beglichen.
Außergewöhnliche Belastungen
Nach § 33 EStG sind außergewöhnliche Belastungen zwangsläufig höhere Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, als sie einer überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit vergleichbaren Einkommens- und Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand entstehen. In diesem Fall mindern die über das zumutbare Maß hinausgehenden Aufwendungen auf Antrag den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit die Einkommensteuer. In diesem Zusammenhang sind auch Pflegekosten von Bedeutung, sofern sie nicht durch Leistungen einer Pflegekasse gedeckt sind.

Weitere Informationen zu unserem Dienstleistungsangebot und zu ProSanitas24

Ablauf der Zusammenarbeit

Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit ProSanitas24 haben, dann können alle weiteren Schritte schnell und unbürokratisch eingeleitet…

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Unser Betreuungsteam

Bei unseren Betreuungskräften handelt es sich um qualifizierte und erfahrene Senioren-Betreuerinnen. Sofern für die Betreuung ausländische… 

Unsere Standorte

Um unsere Qualitätsansprüche jederzeit zu gewährleisten, konzentrieren wir uns in Deutschland auf wenige ausgewählte Standorte…