Zum Begriff 24 Stunden-Betreuung

Die 24 Stunden-Betreuung bildet den Schwerpunkt des Leistungsangebots von ProSanitas24. Im Folgenden können Sie mehr über diese Leistung erfahren und sich detaillierter informieren, wenn Sie ein derartiges Lebens- und Wohnmodell für sich oder einen Angehörigen organisieren wollen.

Zum Begriff 24 Stunden-Betreuung

Wenn hier von 24 Stunden-Betreuung die Rede ist, dann ist damit ein Branchenbegriff gemeint, der eine besondere Form der Betreuung von Senioren benennt, die sich durch folgende Merkmale auszeichnet:

  • Eine Betreuungskraft übernimmt im Seniorenhaushalt die Rolle einer pflegeunterstützenden Haushaltshilfe.
  • Sie lebt im Seniorenhaushalt zusammen mit der zu betreuenden Person und übernimmt für diese Aufgaben der Grundpflege und Hauswirtschaft, Aufgaben zur Gewährleistung der Mobilität und Aufgaben im Rahmen der Alltagsbegleitung.
  • Sie erbringt für den Seniorenhaushalt eine Dienstleistung im beschriebenen Umfang und ist nicht im Seniorenhaushalt angestellt (Unterschied zur Hausangestellten).

Oftmals synonym verwendet, aber nicht mit identischem Begriffsinhalt ist die 24 Stunden-Pflege. Betreuung umfaßt einerseits Tätigkeiten, die keine Pflege sind (Hauswirtschaft, Gewährleistung der Mobilität, Alltagsbegleitung), andererseits sind damit nicht alle Tätigkeiten der Pflege erfaßt (über die Grundpflege hinausgehende Pflege).

24 Stunden-Betreuung im hier verstandenen Sinne ist eine Betreuung im häuslichen Umfeld der betreuten Person (häusliche Senioren-Betreuung, Senioren-Betreuung zuhause). Davon zu unterscheiden ist die Betreuung und Pflege von Personen in einer stationären Einrichtung (stationäre Betreuung und Pflege), entweder auf Dauer (im Altenheim oder in einer Senioren-Residenz) oder nur temporär (Tagespflege oder Krankenhaus-Behandlung).

Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld (Senioren-Betreuung im eigenen Zuhause) ist nicht gleichzusetzen mit ambulanter Pflege und Betreuung. Die Tätigkeit der ambulanten Pflegedienste umfaßt keine 24 Stunden-Betreuung im hier verstandenen Sinne; sie ist der stundenweisen Betreuung und Pflege zuzurechnen.

24 Stunden-Betreuung im allgemein verstandenen Sinne richtet sich an Erwachsene in späteren Lebensphasen und ist damit eine Form der Senioren-Betreuung; dies in Abgrenzung zur Beaufsichtigung oder Betreuung durch ein Kindermädchen oder einen Babysitter (Kinder-Betreuung) sowie in Abgrenzung zu einer tageszeitlich begrenzten Betreuung (stundenweise Betreuung).

Schließlich ist die 24 Stunden-Betreuung durch eine Betreuungs- und Pflegekraft mit hauswirtschaftlichen und pflegerischen Aufgaben von der Betreuung durch eine vom Amtsgericht bestellte Person (amtliche Betreuung) zu unterscheiden.

Aufgabenspektrum

Eine Betreuungskraft, die für eine 24 Stunden-Betreuung bereit steht, kann für eine zu betreuende Person folgende Aufgabenbereiche übernehmen:

Hilfestellung im Rahmen der Körperpflege

  • beim Waschen
  • beim Baden/Duschen
  • bei der Mundhygiene
  • beim Kämmen und Rasieren
  • bei der (nicht-medizinischen) Hand- und Fußpflege
  • beim Toilettengang
  • beim Wechseln von Inkontinenzhilfen

Hilfestellung im Bereich der Ernährung

  • durch Vornahme der Speiseplanung
  • durch Zubereitung von Mahlzeiten
  • bei der Aufnahme fester und flüssiger Nahrung

Hilfestellung zur Gewährleistung der Mobilität

  • beim Aufstehen und Zubettgehen
  • beim An- und Auskleiden
  • beim Gehen, Stehen, Treppensteigen
  • durch Begleitung bei Terminen außerhalb der Wohnung
  • durch Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen

Hilfestellung im Bereich Hauswirtschaft

  • durch Planung der Vorratshaltung
  • durch Erledigung von Einkäufen
  • durch Erledigung des Abwasch
  • durch Übernahme der Wohnungsreinigung
  • durch Wäsche-und Kleiderpflege
  • durch Beheizen der Wohnung
  • durch Pflege von Zimmerpflanzen

Diese Aufgabenbereiche deckt eine 24 Stunden-Betreuungskraft (im Folgenden vereinfacht als Betreuungskraft bezeichnet) durch ihre Kompetenzen i.d.R. gut ab. Welche dieser Aufgaben im Einzelnen übernommen werden, hängt vom Bedarf der betreuten Person ab und ist Gegenstand einer konkreten Vereinbarung (Dienstleistungsvertrag).

In der Praxis übernehmen Betreuungskräfte gelegentlich auch Aufgaben der Haustierbetreuung, leichte Gartenarbeiten, zusätzliche Aufgaben der Wohnungsreinigung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kernaufgabe einer Betreuungskraft die Betreuung und Pflege eines Senioren in seinem häuslichen Umfeld ist und dass darauf der Tätigkeitsschwerpunkt liegt. Betreuungskräfte sind keine billigen Putzfrauen, keine rasenmähenden Gärtner, keine mutigen Tierpfleger und nicht für die Entrümpelung von Kellerräumen oder die fachgerechte Pflege einer mit Antiquitäten bestückten Luxus-Wohnung zuständig; derartige Aufgaben sind von anderen Spezialisten zu erledigen.

Von den Sonderaufgaben, die eine Betreuungskraft im Einzelfall übernimmt, weil sie es kann und sich dazu bereit erklärt und weil es vereinbart wurde, sind die Aufgaben zu trennen, die Betreuungskräfte aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen dürfen.

Hierzu zählt insbesondere der gesamte Bereich der medizinischen Behandlungspflege (im Sinne des SGB V). Dies sind Pflegeleistungen aufgrund ärztlicher Verordnung, die von den Krankenkassen (nicht von den Pflegekassen) zu genehmigen und zu finanzieren sind und deren Ausübung geschulten Pflegekräften (i.d.R. Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste) vorbehalten ist. Beispielhaft ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind hier zu nennen:

  • Medikamentengabe
  • Blutdruckmessung
  • Anlegen und Wechsel von Verbänden
  • Anlegen von Stützstrümpfen
  • Versorung mit Drainagen
  • Verabreichung von Einläufen und Klistieren
  • Gabe von Injektionen, Infusionen, Inhalationen
  • Anlegen und Wechseln von Kathetern
  • Anlegen und Wechseln von Magensonden
  • Stomaversorgung
  • Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten
  • Dekubitusbehandlung

Verschiedenste andere Aufgaben sind Betreuungskräften aus haftungsrechtlichen Gründen verwehrt. Hierzu zählen beispielhaft:

  • Fensterputzen
  • Gardinenreinigung
  • Dachrinnenreinigung
  • Schneeräumung
  • Heckenbeschneidung
  • Personenbeförderung
  • Podologie

Bei einigen der o.g. Aufgaben ist von vornherein klar, dass das nicht in den verantwortlichen Aufgabenbereich einer Betreuungskraft fallen kann. Bei anderen dieser Aufgaben gibt es einen Graubereich mit Abgrenzungsproblemen; hier ist im Einzelfall zu klären, ob und in welcher Form Betreuungskräfte dabei mitwirken dürfen und können.

Zeitverteilung bei einer 24 Stunden-Betreuung

Es bedarf keiner besonderen Erläuterung, dass 24 Stunden-Betreuung nicht bedeutet, dass die Betreuungskraft 24 Stunden arbeitet oder im Haushalt anwesend ist. Dem stehen physische und rechtliche Grenzen entgegen.

Grundsätzlich sind folgende Zeiten zu unterscheiden:

  • Arbeitszeit, in denen die Betreuungskraft konkrete Betreuungsaufgaben wahrnimmt
  • Zeiten der Rufbereitschaft, in denen die Betreuungskraft erreichbar ist und auf Abruf tätig werden kann.
  • Pausenzeiten, in denen die Betreuungskraft untätig ist und sich erholt.
  • Nachtruhe, in der die Betreuungskraft über einen längeren Zeitraum ungestört ist und schlafen kann.

Die konkrete Zeitverteilung richtet sich nach den Anforderungen an die Betreuung. Dabei ist folgendes zu beachten: (1) für die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, (2) Zeiten der Rufbereitschaft sind keine Arbeitszeit, (3) im Normalfall einer Betreuung sind eine Pause am Vormittag, eine Pause am Nachmittag und eine Mittagspause einzuplanen; in den Pausenzeiten ist es der Betreuungskraft grundsätzlich gestattet, den Arbeitsplatz (hier: die Wohnung der betreuten Person) zu verlassen, (4) die Nachtruhe soll 11 Stunden betragen; sind regelmäßige Nachtschichten erforderlich, ist die längere Ruhephase auf den Tag zu verlegen.

Sollten sich die zeitlichen Anforderungen an die Betreuung und die Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Zeitplanung für die Betreuungskraft nicht in Einklang bringen lassen, so ist über Alternativen nachzudenken: Einbindung von Angehörigen oder Nachbarn oder im Extremfall die Beschäftigung zusätzlicher Betreuungskräfte.

Qualität einer 24 Stunden-Betreuung

Wenn man eine Betreuungskraft für eine 24 Stunden-Betreuung beauftragen will, dann muss man wissen, mit welcher Güte die Betreuungsleistungen erbracht werden sollen und mit welcher Güte sie realistischerweise erbracht werden können. Ein vorheriger Abgleich von Wunsch (Anspruchsniveau) und Wirklichkeit (Leistungsniveau) vermeidet Mißverständnisse und vor allem Ärger bei der laufenden Betreuung.

Betreuungskräfte sind Generalisten in der 24 Stunden-Betreuung von Senioren. Man kann daher nicht erwarten, dass sie für sämtliche Teilaufgaben einer 24 Stunden-Betreuung eine zertifizierte Schulung oder gar Berufsausbildung vorweisen können. Betreuungskräfte haben ihre Kompetenzen erworben durch Lebenserfahrung, Erfahrung durch Betreuung von Angehörigen und bei der professionellen Tätigkeit als Betreuungskraft im Laufe der Zeit (einschlägige Berufserfahrung).

Manche Betreuungskräfte haben Kurse zur allgemeinen Betreuung und Pflege besucht. Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Bereich beruhen somit auf den erworbenen Erfahrungen und einzelnen Fortbildungen. Eine Ausbildung als Altenpfleger, Krankenschwester, Ergotherapeut, Krankengymnast o.ä. kann nicht vorausgesetzt werden.

Im Bereich der Hauswirtschaft sollte eine Betreuungskraft über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die auch eine gute „Hausfrau“ vorweisen kann. Nicht erwarten kann man ***Köche, Konditoren, Teppichreiniger, Fleuristen etc.

Unabhängig von den benötigten Fähigkeiten im Einzelfall kann man von einer Betreuungskraft generelle Eigenschaften erwarten; diese Anforderungen stellen auch wir an unsere Mitarbeiter/innen an dieser Stelle:

  • Empathie und Respekt
  • Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
  • Hilfsbereitschaft und Flexibilität
  • Adäquate Erscheinung und Umgangsformen
  • Dienstleistungsmentalität

Im Gegenzug wird erwartet, dass unsere Betreuungskräfte in der gebotenen Form behandelt und ihre Arbeit angemessen gewürdigt wird. 

Einen speziellen Qualitätsfaktor bei der Beschäftigung ausländischer (bei ProSanitas24: polnischer) Betreuungskräfte stellen die Sprachkenntnisse in Deutsch dar. Wir unterscheiden:

  • ausreichend
  • befriedigend
  • gut

Dabei gelten diese Qualitätsstufen im Hinblick auf die gesprochene Sprache (nicht Schriftsprache) und eine Tätigkeit in der Betreuungsbranche (nicht für Teilnehmer eines Germanistik-Seminars).

Die Abstufung erfolgt in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der 6 Qualitätsstufen unterscheidet; relevant sind hier die folgenden drei:

Elementare Sprechverwendung A1 = ausreichend

Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

Elementare Sprachverwendung A2 = befriedigend

Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Selbständige Sprachverwendung B1 = gut

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Voraussetzungen für eine 24 Stunden-Betreuung

Wenn man eine Betreuungskraft beschäftigen will, dann gilt das Prinzip freier Kost und Logis.

Für eine angemessene Unterbringung der Betreuungskraft sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • ein abgeschlossenes Zimmer als Schlaf- und Aufenthaltsraum
  • ausreichende Beleuchtung (Tageslicht) und Belüftung (Fenster) des Zimmers
  • Möblierung mit Bett, Tisch und Stuhl sowie Schrank
  • ein Bad zur Eigen- oder Mitbenutzung
  • Internetzugang

Die Möglichkeit zur Mitbenutzung einer vorhandenen Waschmaschine ist wünschenswert.

Sofern die Unterbringung nicht in der Wohnung der betreuten Person möglich ist, kann über eine Unterbringung in der Nachbarschaft (z.B. Anmietung eines möblierten Zimmers) nachgedacht werden.

Für die Ernährung werden der Betreuungskraft drei Mahlzeiten täglich in Form normaler Kost, die einen arbeitenden Menschen sättigt, zur Verfügung gestellt. Restaurant-Küche oder die Berücksichtigung spezieller Ernährungsgewohnheiten wird nicht erwartet. Als Kostenäquivalent für die Ernährung der Betreuungskraft ist von ca. 50 € pro Woche auszugehen (das liegt etwas über dem Teilbetrag für Ernährung des Regelsatzes 2023 für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger = Empfänger von Bürgergeld).

Kosten einer 24 Stunden-Betreuung

Die Kosten einer 24 Stunden-Betreuung sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Im Folgenden informieren wir Sie näher über die Kosten einer 24 Stunden-Betreuung durch Mitarbeiter/innen von ProSanitas24. Wenn Sie mehr erfahren wollen, informieren Sie sich hier.

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